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Kein Risiko für Sie:
Viele Versicherungsnehmer erhalten nicht die versprochene Verzinsung aus ihren Verträgen. Durch eine gezielte Prüfung können versteckte Ansprüche aufgedeckt und Nachzahlungen geltend gemacht werden – auch bei gekündigten oder abgelaufenen Verträgen.
Das kommt darauf an.
Grundsätzlich sind alle Lebens- und Rentenversicherungen betroffen.
Eine besondere Möglichkeit besteht für Verträge, die zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden. In diesem Zeitraum gibt es den sogenannten unbefristeten LV-Widerspruch, um Ansprüche geltend zu machen – übrigens auch bei bereits gekündigten oder abgelaufenen Verträgen.
Darüber hinaus haben wir weitere rechtliche Grundlagen identifiziert, die bei einzelnen Versicherungen erfolgreich genutzt werden, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Unsere kostenlose Erstprüfung gibt Ihnen schnell Klarheit.
Wichtig: Übrigens auch bereits gekündigte oder abgelaufene Verträge können in diesen Fällen 'rückabgewickelt' werden. Unsere kostenlose Erstprüfung hilft Ihnen, die Möglichkeiten für Ihren individuellen Vertrag zu erkennen.
Ein Beispiel:
Mehrwert: 12.200 €
Jede Überprüfung kann sich lohnen, denn viele Verträge enthalten ungenutztes Potenzial.
Die Verfahren sind komplex und erfordern juristisches Spezialwissen. Wir arbeiten mit hochqualifizierten Fachanwälten zusammen und übernehmen den gesamten Prozess für Sie – von der Prüfung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sie haben kein Kostenrisiko, denn das tragen wir.
Ganz einfach: